Zusammenfassung
Diese Spezifikation definiert alle technischen Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb von Schmalspur-Bahnen der Nennspur 287 mm.
Version: 0.1.1 | Status: Draft | Stand: 2025-12-28
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Analoge Spezifikationen existieren für andere Spurweiten. Eine Übersicht aller verfügbaren SBO-Spezifikationen finden Sie unter: https://nebensound.github.io/SBO/ |
1. Allgemeines
Dieses Kapitel erläutert Zweck, Status und Struktur dieser Spezifikation sowie die verwendeten Begriffe und Abkürzungen.
1.1. Zweck und Geltungsbereich
Das SBO (Schmalspurbahn-Ordnungswerk) ist eine private, technische Spezifikation für Planung, Bau und Betrieb von Schmalspur-Bahnen.
Dieses Ordnungswerk definiert technische Anforderungen für Schmalspur-Bahnen, einschließlich:
-
Grenzwerte für Gleisbau, Fahrzeuge und Betrieb
-
Berechnungsmethoden für Lasten, Radien und Bremsen
-
Sicherheitsanforderungen für Personen- und Gütertransport
-
Praktische Auslegungsrichtlinien
Die Zulässigkeit einer Konfiguration ergibt sich immer aus dem Minimum aller relevanten Begrenzungen:
Zulässigkeit = min(Last, Geometrie, Geschwindigkeit, Betrieb, Sicherheit)
Kein einzelner Parameter kann isoliert betrachtet werden.
1.2. Nicht-amtlicher Status der SBO
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SBO ist kein Gesetz, keine amtliche Norm, sondern eine strukturierte Engineering-Spezifikation. Die Anwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. |
Die SBO-Spezifikationen dienen als:
-
Planungsgrundlage für private Schmalspurbahnen
-
Technisches Referenzwerk für Anlagenbauer
-
Dokumentationsrahmen für bestehende Anlagen
-
Basis für projektspezifische Anpassungen
1.3. Abgrenzung zu Normen und Gesetzen
Die SBO ist eine private Spezifikation ohne rechtlichen Charakter. Sie ist inspiriert von folgenden Regelwerken:
-
EBO – Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (Deutschland)
-
BOA – Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen (Deutschland)
-
EN 13803 – Railway applications – Track – Track alignment design parameters
-
EN 13848 – Railway applications – Track – Track geometry quality
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Wo öffentliche Verkehrsflächen berührt werden oder gewerblicher Personenverkehr stattfindet, MÜSSEN die geltenden gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. SBO ersetzt keine Gesetze, Verordnungen oder amtlichen Normen. |
1.4. Begriffe und Abkürzungen
1.4.1. Normativer Sprachgebrauch
Dieses Ordnungswerk nutzt folgende Schlüsselwörter nach RFC 2119:
- MUSS
-
Verpflichtende Anforderung. Abweichung führt zur Nichtkonformität.
- SOLLTE
-
Empfohlene Anforderung. Abweichung nur mit fundierter Begründung.
- KANN
-
Optionale Möglichkeit. Frei wählbar ohne Konformitätsverlust.
1.4.2. Grundbegriffe
- Spurweite
-
Der minimale lichte Abstand zwischen den Innenkanten der Schienenköpfe.
- Radlast
-
Die auf ein einzelnes Rad wirkende statische Vertikalkraft (Leitgröße für Klassifizierung).
- Achslast
-
Die Summe der Radlasten der Räder einer Achse.
- Bemessungsradlast
-
Die dynamisch erhöhte Radlast zur Auslegung von Gleis und Fahrzeug.
- Fester Achsstand
-
Der Abstand zwischen dem äußersten Radsatz am vorderen und hinteren Ende eines starren Fahrwerks (begrenzt befahrbaren Mindestradius).
- Adhäsionsmasse
-
Jener Teil der Lokomotivmasse, der auf angetriebenen Achsen lastet und für die Kraftübertragung verfügbar ist.
- Mindestradius
-
Der kleinste zulässige Gleisbogenradius, gemessen als Gleisachsradius (Mitte zwischen den Schienen).
- Überhöhung
-
Die vertikale Differenz zwischen äußerer und innerer Schiene im Gleisbogen.
- Längsneigung
-
Die Steigung oder das Gefälle der Gleistrasse in Fahrtrichtung, angegeben in Prozent (%).
- Streckenklasse
-
Die Kombination aus Lastklasse (L), Geschwindigkeitsklasse (V) und Betriebsart (B).
- Designfall
-
Das ungünstigste, aber betrieblich zu erwartende Szenario (z.B. nasse Schienen, maximale Last, volle Geschwindigkeit).
1.4.3. Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
SBO |
Schmalspurbahn-Ordnungswerk |
L |
Lastklasse (Last/Load) |
V |
Geschwindigkeitsklasse (Velocity) |
B |
Betriebsart (Güter / Arbeits-/Betriebsfahrt / Personen) |
P |
Personenverkehr (als Betriebsart BP) |
Q |
Radlast |
A |
Achslast |
\$phi\$ |
Dynamikfaktor (geschwindigkeitsabhängig) |
\$mu\$ |
Haftreibungskoeffizient Rad/Schiene |
1.5. Dokumentstruktur und Änderungsprinzip
1.5.1. Versionierung
Das SBO-Ordnungswerk folgt Semantic Versioning (MAJOR.MINOR.PATCH):
-
MAJOR: Inkompatible Änderungen (z.B. Verschärfung von Grenzwerten)
-
MINOR: Abwärtskompatible neue Funktionalität (z.B. neue Kapitel)
-
PATCH: Abwärtskompatible Korrekturen
1.5.2. Änderungshistorie
Alle Änderungen MÜSSEN in der Änderungshistorie-Tabelle im Appendix dokumentiert werden.
2. Systemannahmen
Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Annahmen und Randbedingungen, auf denen das SBO-Ordnungswerk aufbaut.
2.1. Spurweite und Grundparameter
Diese Spezifikation gilt für die Spurweite 287.
Die Spurweite ist die Leitgröße der Spezifikation und beeinflusst direkt:
-
Zulässige Rad- und Achslasten
-
Geometrische Freiräume
-
Mindestradien
-
Kippstabilität
Alle weiteren Parameter (Toleranzen, Lichtraumprofil, Fahrzeugabmessungen) leiten sich aus der Spurweite ab und werden in den nachfolgenden Kapiteln definiert.
2.2. Einsatzarten
Das SBO-Ordnungswerk unterscheidet drei Einsatzarten, die unterschiedliche Sicherheits- und Komfortanforderungen stellen:
2.2.1. Güterverkehr
-
Transport von Gütern, Materialien, Werkstücken
-
Keine Personenbeförderung (außer gegebenenfalls Begleitpersonal im Führerstand)
-
Geschwindigkeiten typischerweise niedrig bis moderat
-
Fokus: Robustheit, Tragfähigkeit, Wirtschaftlichkeit
|
Betriebsart: BG (Güterverkehr) |
2.2.2. Arbeits-/Betriebsfahrten
-
Betriebsinterne Fahrten für Instandhaltung, Montage, Material-Transport
-
Begleitpersonal auf Fahrzeugen (nicht als Fahrgäste)
-
Eingeschränkte Sicherheitsvorkehrungen zulässig
-
Fokus: Flexibilität, pragmatische Lösungen
|
Betriebsart: BA (Arbeitsfahrt) |
2.2.3. Personenverkehr (Klasse P)
-
Transport von Fahrgästen ohne Fachkenntnisse
-
Höchste Sicherheits- und Komfortanforderungen
-
Verschärfte Grenzwerte für Geschwindigkeit, Bremsen, Stabilität
-
Zulassung und Freigabeprozess erforderlich
|
Betriebsart: BP (Personenverkehr) Personenverkehr unterliegt zusätzlichen Anforderungen, die im Kapitel Personenverkehr (Klasse P) detailliert definiert sind. |
2.3. Betriebsphilosophie
Die SBO-Spezifikation basiert auf folgenden Grundprinzipien:
2.3.1. Pragmatismus
-
Lösungen sollen technisch fundiert, aber praktisch umsetzbar sein
-
Überdimensionierung wird vermieden
-
Proportionalität zwischen Aufwand und Risiko
2.3.2. Deterministisches Design
-
Alle Grenzwerte und Berechnungen basieren auf physikalischen Modellen
-
Sicherheitsfaktoren sind explizit und nachvollziehbar
-
Keine impliziten oder nicht nachvollziehbaren Annahmen („Black Box“-Modelle)
2.3.3. Modularität
-
Lastklassen, Geschwindigkeitsklassen und Betriebsarten sind kombinierbar
-
Streckenabschnitte können unterschiedliche Klassen haben
-
Fahrzeuge können für mehrere Klassen ausgelegt werden
2.3.4. Anpassbarkeit
-
Spurweiten-spezifische Anpassungen sind explizit vorgesehen
-
Projektspezifische Abweichungen sind dokumentierbar
-
Nachweise können durch Messung oder Berechnung erbracht werden
2.4. Sicherheitsgrundsätze
Bei der Auslegung von Anlagen und Fahrzeugen nach diesem Ordnungswerk gelten folgende Grundsätze:
2.4.1. Konservative Auslegung
Im Zweifel oder bei fehlenden Daten MUSS die konservative (sicherheitsseitige) Annahme gewählt werden.
Beispiele:
-
Haftreibung: Designfall ist nasse Schiene (\$mu_"design" = 0.10\$)
-
Dynamikfaktoren: Ungünstigste Kombination aus Last und Geschwindigkeit
-
Bremswege: Verschleißzustand, nicht Neuzustand
2.4.2. Personenschutz
Personenverkehr (Klasse BP) unterliegt verschärften Anforderungen:
-
Redundante Bremssysteme
-
Strengere Geschwindigkeitslimits in Kurven und Gefälle
-
Zusätzliche Stabilität gegen Kippen
-
Regelmäßige Prüfungen und Dokumentation
|
Anlagen und Fahrzeuge, die für Personenverkehr genutzt werden sollen, MÜSSEN explizit dafür ausgelegt und nachgewiesen werden. Eine Auslegung für Güterverkehr ist nicht ausreichend. |
2.4.3. Kein Optimierungsdruck auf Sicherheit
Sicherheitsrelevante Parameter DÜRFEN NICHT durch Optimierung anderer Faktoren geschwächt werden.
Beispiele für unzulässige Kompromisse:
-
Verringerung der Bremskraft zur Erhöhung der Nutzlast
-
Vergrößerung der Geschwindigkeit durch Reduktion von Sicherheitsfaktoren
-
Verzicht auf Prüfungen zur Kosteneinsparung
2.4.4. Designfall: Ungünstigste Betriebsbedingung
Die Auslegung MUSS für die ungünstigste, aber betrieblich zu erwartende Kombination erfolgen:
-
Maximale Last + maximale Geschwindigkeit + nasse Schiene + Verschleiß
-
Vollbesetzung + maximales Gefälle + Notbremsung
-
Winterbetrieb ist kein Designfall, sondern ein Betriebszustand mit reduzierten Parametern
|
Extremszenarien wie Sabotage, Erdbeben oder absichtliches Fehlverhalten sind nicht Teil des Designfalls, können aber in Risikoanalysen betrachtet werden. |
3. Klassensysteme
Dieses Kapitel definiert die Lastklassen, Geschwindigkeitsklassen und Betriebsarten, die das modulare Rückgrat dieser Spezifikation bilden.
3.1. Übersicht
Das SBO-Klassensystem ist das zentrale Rückgrat der Spezifikation. Jede Strecke und jedes Fahrzeug wird durch Kombination dreier Klassen charakterisiert:
Streckenklasse = Lx/Vx/Bx
Beispiel: L2/V2/BG
3.2. Lastklassen (L)
3.2.1. Zweck und Anwendungsbereich
Die Lastklassen (L) definieren die zulässige mechanische Beanspruchung von Gleis, Unterbau und Fahrzeugen durch Rad- und Achslasten.
Die Lastklasse ist die zentrale Bemessungsgröße der SBO-287. Alle weiteren Anforderungen (Geometrie, Geschwindigkeit, Betrieb) leiten sich daraus ab oder werden dadurch begrenzt.
3.2.2. Leitgröße: Radlast
Maßgebend für die Auslegung ist die Radlast, nicht die Fahrzeugmasse, da:
-
Radlast wirkt direkt auf Schiene, Schwelle und Unterbau
-
Punktuelle Überlasten entstehen immer auf Radebene
-
Fahrzeugmassen sind ohne Aussagekraft über Lastverteilung
3.2.3. Klassifizierung
Die SBO-287 definiert drei Lastklassen mit folgenden Grenzwerten:
Klasse |
\$R_max\$ |
\$A_max\$ |
\$R_("single max")\$ |
Typische Nutzung |
L3 |
150 kg |
300 kg |
250 kg |
Leichte Loren, Handbetrieb, Schau-/Parkverkehr |
L2 |
250 kg |
500 kg |
400 kg |
Standard-Güterbetrieb, regulärer Personenverkehr |
L1 |
400 kg |
800 kg |
600 kg |
Schwerbetrieb, Reservekapazität |
|
Die Klassen sind aufsteigend geordnet: L1 stellt höhere Anforderungen als L2, L2 höhere als L3. |
Jede Strecke, jedes Fahrzeug und jeder Betriebsvorgang MUSS mindestens einer Lastklasse zugeordnet sein.
3.2.4. Statische und dynamische Lasten
Statische Radlast
Die statische Radlast ergibt sich aus:
-
Fahrzeugmasse
-
Nutzlast
-
Lastverteilung
-
Anzahl der Räder
Die statische Radlast ist die Ausgangsgröße für alle weiteren Nachweise.
Dynamische Zusatzlasten
Im Betrieb treten zusätzliche Lasten auf durch:
-
Unebenheiten der Gleislage
-
Schienenstöße
-
Setzungen des Unterbaus
-
Unrundlauf der Räder
-
Brems- und Anfahrvorgänge
Zur Berücksichtigung dieser Effekte wird ein geschwindigkeitsabhängiger Dynamikfaktor \$phi(V)\$ angewendet.
Grundformel zur Berechnung der Bemessungsradlast:
Dabei ist:
-
\$R_"bem"\$ die Bemessungsradlast (dynamisch)
-
\$R_"stat"\$ die statische Radlast
-
\$phi(V)\$ der geschwindigkeitsabhängige Dynamikfaktor
Die anzusetzenden Faktoren \$phi(V)\$ sind im Abschnitt Geschwindigkeitsklassen (V) definiert.
Einrad-Überlast (Unregelmäßigkeiten)
Eine Einrad-Überlast ist eine kurzzeitige, lokale Überhöhung der Radlast auf einem Rad infolge betrieblicher Unregelmäßigkeiten (z. B. lokale Setzung, Stein/Schmutz, Schienenstoß, Verdichtungsunterschiede).
Für lokale Nachweise (Schiene, Schwelle, Unterbau) MUSS die anzusetzende Radlast \$R_"lok"\$ wie folgt bestimmt werden:
Dabei gilt:
-
\$R_"bem"\$ ist die Bemessungsradlast aus Dynamikfaktor (siehe Abschnitt Dynamische Zusatzlasten).
-
\$R_"single max"\$ ist die maximal zulässige Einrad-Überlast als Einzellast auf ein Rad.
|
\$R_"single max"\$ MUSS als konzentrierte Einzellast am ungünstigsten Ort angesetzt werden. Eine gleichzeitige Erhöhung der übrigen Räder derselben Achse ist NICHT anzunehmen. |
3.2.5. Zuordnung von Strecken und Fahrzeugen
Strecke
Jeder Streckenabschnitt ist einer Lastklasse zuzuordnen.
Die Zuordnung erfolgt nach der schwächsten Komponente:
-
Unterbau
-
Schwellen
-
Schiene
-
Bauzustand
Die Lastklasse der Strecke begrenzt:
-
zulässige Fahrzeuge
-
zulässige Nutzlast
-
ggf. zulässige Geschwindigkeit
Fahrzeuge
Jedes Fahrzeug ist einer Lastklasse zuzuordnen, basierend auf seiner maximalen statischen Radlast.
Die Fahrzeug-Lastklasse DARF die Strecken-Lastklasse nicht überschreiten.
3.2.6. Lastklassen und Betrieb
Die Lastklasse beeinflusst:
-
zulässige Geschwindigkeit
-
zulässige Beschleunigung und Verzögerung
-
Mindestanforderungen an Gleisqualität
Für Personenverkehr gelten zusätzliche Einschränkungen, unabhängig von der Lastklasse (siehe Betriebsart BP).
3.2.7. Grundsatz
|
Die Lastklasse ist nicht verhandelbar im Betrieb. Wenn Zweifel bestehen, ist stets die höhere Lastklasse oder eine niedrigere Geschwindigkeit anzusetzen. |
3.3. Geschwindigkeitsklassen (V)
3.3.1. Zweck
Geschwindigkeitsklassen (V) definieren die zulässige Fahrgeschwindigkeit und die daraus abgeleiteten dynamischen Zusatzlasten.
Die Geschwindigkeitsklasse MUSS gleichrangig zur Lastklasse angewendet werden. Eine niedrigere Lastklasse DARF NICHT als Begründung für eine höhere Geschwindigkeit verwendet werden und umgekehrt.
3.3.2. Grundsatz
Die zulässige Geschwindigkeit ist eine abgeleitete Betriebsgrenze. Sie MUSS als Minimum mehrerer Begrenzungen bestimmt werden (siehe Streckenklassifizierung).
V_zulässig MUSS als kleinster der folgenden Grenzwerte festgelegt werden:
-
V_Strecke– obere Grenze des Streckenabschnitts aus Geschwindigkeitsklasse -
V_Kurve– Begrenzung aus Gleisgeometrie (z. B. Kurvenradius, Übergang) -
V_Gefälle– Begrenzung aus Längsneigung und Bremsnachweis -
V_Fahrzeug– fahrzeugseitige Höchstgeschwindigkeit (Bauart, Laufwerk, Bremsen) -
V_Betrieb– Begrenzung aus Betriebsart (BG/BA/BP) und betrieblicher Regelung -
V_Zustand– zustandsabhängige Begrenzung (z. B. Nässe, Baustelle, unbekannter Gleiszustand)
Die Geschwindigkeitsklasse definiert ausschließlich die obere Grenze V_Strecke für einen Streckenabschnitt.
3.3.3. Klassifizierung
| Klasse | Beschreibung | Maximale Geschwindigkeit |
|---|---|---|
V3 |
Rangier / Baustelle |
≤ 5 km/h |
V2 |
Regelbetrieb |
≤ 15 km/h |
V1 |
Schnellfahrt |
≤ 30 km/h |
V3 (Rangier-/Baustellenbetrieb)
-
maximale Geschwindigkeit: ≤ 5 km/h
Typische Anwendung:
-
Rangieren
-
Baustellenbetrieb
-
provisorische Gleise
-
enge Radien
-
unsicherer oder wechselnder Untergrund
Eigenschaften:
-
geringe dynamische Zusatzlasten
-
geringe Anforderungen an die Gleisgeometrie
-
jederzeit zulässig, sofern keine weiteren Einschränkungen bestehen
V2 (Regelbetrieb)
-
maximale Geschwindigkeit: ≤ 15 km/h
Typische Anwendung:
-
regulärer Güterverkehr
-
Arbeits- und Transportfahrten
-
Standardbetrieb der SBO-287
Eigenschaften:
-
moderate dynamische Zusatzlasten
-
definierte Mindestanforderungen an:
-
Gleislage
-
Radien
-
Unterbau
-
-
begrenzte Eignung für Personenverkehr (siehe Klasse P)
V2 stellt die Regel-Geschwindigkeitsklasse der SBO-287 dar. ==== V1 (Schnellbetrieb) * maximale Geschwindigkeit: ≤ 30 km/h
Typische Anwendung:
-
kurze, gut ausgebaute Streckenabschnitte
-
gleichmäßiger und tragfähiger Unterbau
-
große Kurvenradien
-
sehr gute Gleislage
Eigenschaften:
-
hohe dynamische Zusatzlasten
-
erhöhte Anforderungen an:
-
Gleisgeometrie
-
Radprofile
-
Bremsvermögen
-
Wartungszustand
-
V1 ist nicht automatisch zulässig und erfordert eine bewusste Festlegung und Nachweis der Eignung des Streckenabschnitts.
3.3.4. Auswirkungen höherer Geschwindigkeit
Mit steigender Geschwindigkeit erhöhen sich:
-
Dynamischer Radlastfaktor \$phi(V)\$
-
Seitenkräfte in Kurven
-
Bremsanforderungen
-
Anforderungen an Gleisqualität
3.3.5. Dynamische Zusatzlasten
Mit steigender Geschwindigkeit nehmen die dynamischen Beanspruchungen von Gleis, Unterbau und Fahrzeugen zu.
Für die Ermittlung der dynamischen Radlasten sind folgende Faktoren anzusetzen:
| Geschwindigkeitsklasse | Dynamikfaktor φ |
|---|---|
V3 (≤ 5 km/h) |
1.10 |
V2 (≤ 15 km/h) |
1.25 |
V1 (≤ 30 km/h) |
1.50 |
3.4. Betriebsarten (B)
3.4.1. Zweck
Betriebsarten definieren das erforderliche Sicherheitsniveau.
3.4.2. Klassifizierung
| Klasse | Beschreibung | Personen |
|---|---|---|
BG |
Güterverkehr |
Keine |
BA |
Arbeits-/Betriebsfahrten |
Geschultes Personal |
BP |
Personenverkehr |
Fahrgäste |
3.4.3. Hierarchie
BP > BA > BG
Eine höhere Betriebsart impliziert stets die Anforderungen der darunterliegenden Betriebsarten.
|
BP ist immer die restriktivste Betriebsart. Eine für BP zugelassene Strecke erfüllt automatisch BG und BA. |
3.4.4. Zusatzanforderungen für BP
Bei Personenverkehr gelten strengere Anforderungen:
-
Höhere Bremsverzögerung
-
Geringere Maximalgeschwindigkeit
-
Redundante Sicherheitseinrichtungen
-
Definierte Freigabeprozesse
-
Regelmäßige Prüfungen
3.5. Streckenklassifizierung
3.5.1. Definition
Jeder Streckenabschnitt MUSS klassifiziert werden:
Beispiel: L2 / V2 / BG
Diese Klassifizierung definiert:
-
Welche Fahrzeuge zugelassen sind
-
Welche Geschwindigkeit zulässig ist
-
Welche Betriebsart erlaubt ist
3.5.2. Fahrzeugzulassung
Ein Fahrzeug ist zulässig, wenn:
Dabei gilt:
-
\$L_"Fzg"\$, \$V_"Fzg"\$, \$B_"Fzg"\$ sind die Klassen des Fahrzeugs.
-
\$L_"Strecke"\$, \$V_"Strecke"\$, \$B_"Strecke"\$ sind die Klassen des Streckenabschnitts.
Ordnungsrelation:
-
Für Lastklassen gilt: L1 ist restriktiver als L2, L2 restriktiver als L3.
-
Für Geschwindigkeitsklassen gilt: V1 ist restriktiver als V2, V2 restriktiver als V3.
-
Für Betriebsarten gilt: BP ist restriktiver als BA, BA restriktiver als BG.
Ein Fahrzeug ist nur zulässig, wenn es in allen drei Dimensionen die Anforderungen der Strecke erfüllt.
3.5.3. Verschärfung
Eine Strecke KANN abschnittsweise verschärft werden (z. B. Kurve, Gefälle, Bauwerk).
Die zulässige Geschwindigkeit ergibt sich immer aus:
V_zulässig MUSS nach dem Grundsatz in Abschnitt "Geschwindigkeitsklassen (V)" bestimmt werden.
3.6. Anwendung
3.6.1. Neubau
Bei Planung einer neuen Anlage:
-
Betriebsart festlegen (BG/BA/BP)
-
Erwartete Lasten ermitteln → Lastklasse
-
Gewünschte Geschwindigkeit → V-Klasse
-
Streckenparameter entsprechend auslegen
3.6.2. Bestand
Bei Übernahme einer bestehenden Anlage:
-
Vermessung und Bewertung
-
Klassifizierung auf Basis der Ist-Zustände
-
Fahrzeuge entsprechend zulassen oder anpassen
3.6.3. Änderungen
Änderungen einer Klassifizierung MÜSSEN dokumentiert und begründet werden.
4. Lastannahmen und Bemessung
Dieses Kapitel definiert die maßgebenden Lasten für die Bemessung von Gleis, Unterbau und Fahrzeugen.
4.1. Rad- und Achslasten
4.1.1. Maßgebende Lastgröße
Maßgebend für alle Bemessungen ist die Radlast \$Q\$.
Die Achslast \$A\$ ergibt sich aus der Summe der Radlasten einer Achse:
4.1.2. Berechnung der statischen Radlast
Die statische Radlast MUSS für den ungünstigsten Lastzustand ermittelt werden (maximale Zuladung, ungünstige Schwerpunktlage).
Bei gleichmäßiger Lastverteilung
Wobei:
-
\$m_"Fzg"\$ – Fahrzeugmasse einschließlich maximaler Nutzlast [kg]
-
\$g\$ – Erdbeschleunigung (9,81 m/s²)
-
\$n_"Räder"\$ – Anzahl der Räder
Eine gleichmäßige Lastverteilung DARF nur angenommen werden, wenn die Fahrzeugbauart dies erzwingt.
Bei ungleichmäßiger Lastverteilung
Bei bekannter Schwerpunktlage:
Wobei:
-
\$l_"Hebel"\$ – Hebelarm des Schwerpunkts zur betrachteten Achse [mm]
-
\$l_"Achsabstand"\$ – Achsabstand [mm]
-
\$n_"Räder/Achse"\$ – Anzahl der Räder pro Achse (typisch 2)
Bei unbekannter Lastverteilung MUSS ein Ungleichverteilungsfaktor \$f_"Ungl" = {ungleichverteilungsfaktor}\$ angesetzt werden:
4.1.3. Zulässige Radlasten nach Lastklasse
Die zulässige statische Radlast richtet sich nach der Lastklasse:
| Lastklasse | Zulässige Radlast \$Q_"stat,zul"\$ |
|---|---|
L1 |
400 kg |
L2 |
250 kg |
L3 |
150 kg |
|
Die ermittelte statische Radlast \$Q_"stat"\$ MUSS kleiner oder gleich der zulässigen Radlast der Lastklasse sein. |
4.2. Dynamische Zusatzlasten
4.2.1. Dynamikfaktor
Im Betrieb treten zusätzliche dynamische Beanspruchungen auf (Gleisunebenheiten, Schienenstöße, Setzungen). Diese werden durch den geschwindigkeitsabhängigen Dynamikfaktor \$phi\$ berücksichtigt.
| Geschwindigkeitsklasse | Dynamikfaktor φ |
|---|---|
V3 (≤ 5 km/h) |
1.10 |
V2 (≤ 15 km/h) |
1.25 |
V1 (≤ 30 km/h) |
1.50 |
4.2.2. Berechnung der dynamischen Radlast
Die dynamische Radlast ist für die Bemessung von Schiene, Schwelle und Unterbau maßgebend.
4.3. Einrad-Überlasten
4.3.1. Anwendungsfall
Bei lokalen Unregelmäßigkeiten (Setzungen einzelner Schwellen, Fremdkörper, Übergänge) MUSS angenommen werden, dass ein einzelnes Rad kurzzeitig eine erhöhte Last aufnimmt.
4.3.2. Berechnung
Wobei der Faktor 1,6 lokale Überlasten infolge Setzung und Gleisunruhe repräsentiert.
|
Die Einrad-Überlast ist maßgebend für:
|
4.4. Punktlastige Ladung
4.4.1. Definition
Ladungen mit stark konzentrierter Masse (z. B. Maschinen, Motoren, Steinblöcke) gelten als punktlastig, wenn die lokale Schwerpunktlage zu einer signifikanten Erhöhung der Radlast führt.
4.4.2. Zulässigkeit
Punktlastige Ladung DARF nur transportiert werden, wenn:
-
die resultierende Radlast innerhalb der zulässigen Lastklasse liegt, UND
-
die Ladung gegen Verrutschen gesichert ist
Die Berechnung MUSS nach Abschnitt 3.1 erfolgen (ungleichmäßige Lastverteilung).
4.5. Sondertransporte
4.5.1. Definition
Sondertransporte sind Transporte mit Lasten oberhalb der regulären Lastklasse.
4.5.2. Anforderungen
Sondertransporte MÜSSEN folgende Bedingungen erfüllen:
-
Geschwindigkeit: maximal V3 (≤ 5 km/h)
-
Strecke: vorab definiert und geprüft
-
Nachweis: schriftliche Dokumentation der Lastannahmen und Nachweisführung
-
Freigabe: durch verantwortliche Person
|
Sondertransporte dürfen nur auf Streckenabschnitten erfolgen, für die die erhöhte Last nachgewiesen wurde. |
5. Gleisgeometrie und Trassierung
Dieses Kapitel definiert die geometrischen Anforderungen an die Gleisführung, Spurweiten, Radien, Überhöhungen und Übergänge.
5.1. Spurweite und Toleranzen
Platzhalter: Definition der Nenn-Spurweite, zulässige Abweichungen, Messmethodik
5.2. Fester Achsstand
Platzhalter: Definition und Bedeutung des festen Achsstands für befahrbare Mindestradien
5.3. Mindestradien
Platzhalter: Berechnung und Tabellen der Mindestradien nach Lastklasse, Geschwindigkeit und Achsstand
5.4. Kurven in Längsneigung
Platzhalter: Besondere Anforderungen für Kurven in Steigungen/Gefälle
5.5. Überhöhung (falls angewendet)
Platzhalter: Berechnung der Überhöhung, Grenzwerte, Anwendungsbereich
5.6. Übergänge und Gleisverziehungen
Platzhalter: Übergangsbögen, Verwindung, zulässige Verziehungsrampen
6. Längsneigung, Haftung und Zugkraft
Dieses Kapitel behandelt Längsneigungen, Steigungswiderstände, Haftreibung zwischen Rad und Schiene sowie Anfahrbedingungen.
6.1. Steigung und Gefälle
Platzhalter: Maximale Steigungen, Gefälle, Bezeichnungsweise (Prozent, Promille)
6.2. Steigungswiderstand
Platzhalter: Berechnung der Steigungskraft, Zusammenhang mit Neigung und Masse
6.3. Haftreibung Rad/Schiene
Platzhalter: Haftreibungskoeffizient \$\mu\$, Designwerte für nasse/trockene Schiene
6.4. Anfahrbedingungen
Platzhalter: Maximale Steigung zum Anfahren, erforderliche Adhäsionsmasse
6.5. Schieben vs. Ziehen
Platzhalter: Anforderungen an Zuglok-Position, Druckkräfte, Kupplung
7. Bremsen und Verzögerung
Dieses Kapitel definiert die Bremsanforderungen, Mindestbremsvermögen, Bremsweg-Berechnungen und Haltefähigkeit im Gefälle.
7.1. Bremsarten
Platzhalter: Handbremse, Betriebsbremse, Notbremse, Feststellbremse
7.2. Mindestbremsvermögen
Platzhalter: Erforderliche Bremskraft in Abhängigkeit von Last, Geschwindigkeit und Gefälle
7.3. Bremsweg
Platzhalter: Berechnungsformel, Sichtweite, Reaktionszeit
7.4. Haltefähigkeit im Gefälle
Platzhalter: Feststellbremse, Anforderungen an Halteposition
7.5. Anforderungen für Personenverkehr (P)
Platzhalter: Redundanz, höhere Bremsvermögen, Notbremseinrichtung
8. Fahrzeuge
Dieses Kapitel definiert die Anforderungen an Fahrzeuge: Wagen, Lokomotiven, Personenfahrzeuge, Schwerpunkt, Kupplungen.
8.1. Allgemeine Fahrzeuganforderungen
Platzhalter: Lichtraumprofil, Spurkranz, Puffer, Sicherheitseinrichtungen
8.2. Wagen
Platzhalter: Güterwagen, offene/geschlossene Bauarten, Ladungssicherung
8.3. Lokomotiven / Triebfahrzeuge
Platzhalter: Adhäsionsmasse, Antriebsart, Zugkraft
8.4. Personenfahrzeuge
Platzhalter: Sitze, Türen, Notausstiege, Sicherheitsgurte
8.5. Schwerpunkt und Lastverteilung
Platzhalter: Schwerpunkthöhe, Kippstabilität, Lastverteilung auf Achsen
8.6. Kupplungen und Zug-/Druckkräfte
Platzhalter: Kupplungstyp, maximale Zug-/Druckkraft, Kuppelhöhe
9. Oberbau und Unterbau
Dieses Kapitel behandelt Schienen, Schwellen, Bettung, Untergrund und zulässige Setzungen.
9.1. Schienen
Platzhalter: Schienenprofile, Materialgüte, Verschleißgrenzen
9.2. Schwellen
Platzhalter: Schwellenabstand, Materialien (Holz, Beton, Stahl), Befestigung
9.3. Bettung
Platzhalter: Schotter, Sand, feste Fahrbahn, Korngrößen
9.4. Untergrund
Platzhalter: Tragfähigkeit, Bodenpressung, Verdichtung
9.5. Setzungen und Unebenheiten
Platzhalter: Zulässige Setzungen, Verwindung, Instandhaltungsgrenzen
10. Weichen, Kreuzungen und Sonderbauformen
Dieses Kapitel behandelt Weichen, Kreuzungen, Herzstücke, Engstellen und Betriebsbeschränkungen in Sonderbereichen.
10.1. Weichenradien
Platzhalter: Mindestradien für Weichenbögen, Zusammenhang mit Lastklasse
10.2. Herzstücke
Platzhalter: Bauarten, Verschleiß, Wartung
10.3. Kreuzungen
Platzhalter: Einfache und doppelte Kreuzungsweichen, Fahrwege
10.4. Engstellen
Platzhalter: Lichtraumprofile, temporäre Einschränkungen
10.5. Betriebsbeschränkungen in Sonderbereichen
Platzhalter: Geschwindigkeitslimits in Weichen, Rangierfahrten
11. Betrieb
Dieses Kapitel definiert die betrieblichen Anforderungen: Streckenklassifizierung, Geschwindigkeitsfestlegung, Betriebszustände, Rangierbetrieb.
11.1. Streckenklassifizierung
Platzhalter: Kombination aus L × V × B, Klassifizierung von Streckenabschnitten
11.2. Geschwindigkeitsfestlegung
Platzhalter: Methodik zur Festlegung der zulässigen Geschwindigkeit (Radien, Gefälle, Oberbau)
11.3. Betriebszustände
11.3.1. Trocken
Platzhalter: Normalbetrieb bei trockenen Bedingungen
11.3.2. Nass
Platzhalter: Designfall, reduzierte Haftung
11.3.3. Winter
Platzhalter: Eis, Schnee, reduzierte Geschwindigkeiten, besondere Vorsichtsmaßnahmen
11.3.4. Baustelle
Platzhalter: Temporäre Einschränkungen, Geschwindigkeitslimits, Sicherungsmaßnahmen
11.4. Rangierbetrieb
Platzhalter: Besondere Anforderungen für Rangierbewegungen, Geschwindigkeitslimits
11.5. Sonderbetrieb
Platzhalter: Nachtbetrieb, Schwertransporte, Sonderzüge
12. Personenverkehr (Klasse P)
Dieses Kapitel definiert die verschärften Anforderungen für Personenverkehr (Betriebsart BP).
|
Anlagen und Fahrzeuge, die für Personenverkehr genutzt werden, MÜSSEN explizit dafür zugelassen werden. Eine Zulassung für Güterverkehr ist nicht ausreichend. |
12.1. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen
Platzhalter: Redundante Bremssysteme, Notausstiege, Sicherheitsgurte, Brandschutz
12.2. Zulässige Geschwindigkeiten
Platzhalter: Reduzierte V_max-Werte gegenüber Güterverkehr, Kurven- und Gefälle-Limits
12.3. Bremsanforderungen
Platzhalter: Höhere Bremsvermögen, Redundanz, Notbremseinrichtung für Fahrgäste
12.4. Fahrzeuge und Einrichtungen
Platzhalter: Sitze, Türen, Haltegriffe, Beleuchtung, Kommunikation
12.5. Streckenfreigabe für Personenverkehr
Platzhalter: Abnahmeverfahren, Dokumentation, regelmäßige Prüfungen, Zuständigkeiten
13. Prüfung, Wartung und Instandhaltung
Dieses Kapitel definiert Prüfintervalle, Prüfmethoden, Verschleißgrenzen und Dokumentationspflichten.
13.1. Prüfintervalle
Platzhalter: Tägliche, wöchentliche, monatliche, jährliche Prüfungen; Abhängigkeit von Betriebsintensität
13.2. Sicht- und Maßprüfungen
Platzhalter: Sichtprüfung auf Schäden, Vermessung von Spurweite, Überhöhung, Verwindung
13.3. Verschleißgrenzen
Platzhalter: Schienenverschleiß, Radverschleiß, Schwellenzustand
13.4. Dokumentation
Platzhalter: Prüfprotokolle, Wartungsbücher, digitale Erfassung
13.5. Maßnahmen bei Abweichungen
Platzhalter: Sofortmaßnahmen, Geschwindigkeitsreduzierung, Streckensperrung, Instandsetzungsfristen
14. Sonderfälle und Abweichungen
Dieses Kapitel behandelt Sonderfälle, provisorische Gleise, Baustellenbetrieb und temporäre Abweichungen von den Standardanforderungen.
14.1. Provisorische Gleise
Platzhalter: Temporäre Gleisanlagen, reduzierte Anforderungen, zeitliche Begrenzung
14.2. Baustellenbetrieb
Platzhalter: Betrieb während Baumaßnahmen, Geschwindigkeitslimits, Sicherungsmaßnahmen
14.3. Temporäre Last- oder Geschwindigkeitsänderungen
Platzhalter: Verfahren zur befristeten Änderung von Betriebsparametern, Dokumentation
14.4. Betrieb unter eingeschränkten Bedingungen
Platzhalter: Notbetrieb, eingeschränkte Sicht, besondere Witterungsbedingungen
Appendix A: Formeln und Rechenwege
Platzhalter für mathematische Herleitungen und Berechnungsmethoden
Appendix B: Tabellenübersicht der Klassen
Platzhalter für Klassenkombinationen und Übersichtstabellen
Appendix C: Beispielrechnungen
Platzhalter für praktische Rechenbeispiele
Appendix D: Änderungshistorie
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
0.1.1 |
2025-12-28 |
Aktualisierung der Geschwindigkeitsklassen-Parameter (V_max, φ) und Ergänzung der Parameter-Übersicht |
0.1.0 |
2025-12-28 |
Initiale Version mit Parametern für Lastklassen, Geschwindigkeitsklassen und Mindestradien |